Stand 4.2.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen René Koch AG und dem Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gehen anders lautenden Bedingungen, die vom Kunden übersandt werden, in jedem Falle vor. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2. Angebot und Auftrag
Das Angebot ist zeitlich befristet, entweder nach den gesetzlichen Regelungen oder den verbindlichen Angaben in der Offerte selbst. Die AGB sind integrierender Bestandteil jeder Offerte. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer AGB.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF ab Werk und exklusive MwSt. Verrechnet werden die bei Auftragserteilung gültigen Listenpreise bzw. die in einem Angebot festgehaltenen Preise. Die Preisbindung beträgt in jedem Fall maximal sechs Monate. Der Kunde übernimmt alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Falls René Koch AG die Leistung erbracht hat, erstattet der Kunde ihr die daraus entstandenen Kosten gegen entsprechenden Nachweis zurück.
4. Lieferung
Der Versand geht zu Lasten des Kunden. René Koch AG ist in der Wahl der zweckmässigen Versand- bzw. Transport- und Verpackungsart auf Kosten des Kunden frei. René Koch AG darf dem Kunden Aufwendungen, die z.B. durch spezielle Lieferzeiten, -orte oder Eilsendungen entstehen, zusätzlich in Rechnung stellen. Die Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart und verstehen sich ab Werk. Überschreiten der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Annullierung des Auftrages oder zur Forderung von Schadenersatzansprüchen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört insbesondere, dass sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet. An neue Kunden erfolgt die erste Lieferung auf Vorauszahlung. Folgebestellungen werden unter Vorbehalt der Bonität mit Rechnung geliefert.
5. Zahlung
Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Abzüge sind unzulässig. Das Zurückhalten von Zahlungen
und die Verrechnung von Forderungen, infolge irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen, ist nicht statthaft.
Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit René Koch AG in Verzug, kann René Koch AG Lieferungen und die
Erbringung von Leistungen (inkl. Garantieleistungen) verweigern, ohne für den daraus entstehenden Schaden zu haften. René Koch AG kann dem
Kunden eine Nachfrist von 30 Tagen setzen und nach deren unbenutztem Ablauf den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives
oder negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin Erfüllung des Vertrags verlangen. Hält René Koch AG an der Erfüllung des Vertrags fest, so ist sie
berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er
ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit einen Zins von 5 % p.a. zu entrichten.
Bei Aufträgen oder Teil-Lieferungen mit einem Nettobetrag über CHF 15'000.-- behält sich die René Koch AG das Recht vor bei Auftragserteilung
1/3 des Warenwertes in Rechnung zu stellen. Die Akonto-Zahlung ist Bestandteil der Konditionen im Angebot.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Besitz- oder andere Rechte auf Warenzeichen, Handels- und Markennamen kann der Kunde nicht beanspruchen.
7. Nutzen und Gefahr, Inbetriebnahme, Haftung
Nutzen und Gefahr der bestellten Ware gehen mit ihrem Versand ab unserem Domizil auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Abgang der Lieferung oder Teillieferung und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt. Der Kunde gewährleistet, dass Geräte und Anlagen vorschriftsgemäss durch Fachpersonal angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden. Die Installation der Ware ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Sache des Kunden. Der Kunde übernimmt die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der für die Inbetriebnahme notwendigen Einrichtungen, Geräte und Anlagen. Der Kunde stellt den Benutzern die entsprechende Bedienungsanleitung zur Verfügung und weist sie auf deren Befolgung hin. Eine allfällige Haftung von René Koch AG wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
8. Garantie
Für alle Waren beträgt die Garantiezeit einheitlich 36 Monate. Erfolgt eine Nachbesserung, verlängert sich die Garantie bezüglich dem nachgebesserten Mangel (nicht der gesamten Ware) um 3 Monate. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile. Die Garantie gilt nur für Material- und Fabrikationsfehler. Sie gilt z.B. nicht für Fehler aufgrund unsachgemässer Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. René Koch AG übernimmt keine Garantie dafür, dass die von uns gelieferte Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen Hardware/Software kompatibel ist. Die Gewährleistung für dadurch entstandene direkte oder indirekte Schäden und allf. Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Garantiezeit beginnt ab Lieferdatum. Für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, verpflichtet sich René Koch AG, die mangelhafte Ware nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung und Minderung sowie die Geltendmachung von Schadenersatz. Die mangelhaften Waren sind dabei unverzüglich nach Auftreten des Mangels an uns zurückzusenden. Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage. Alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere (aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum (einschliesslich Grundlagenirrtums); Die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR.
9. Rücksendungen & Beanstandungen
Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Kommission, Rechnungs- oder Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet. Fabrikneue Artikel in unbeschädigter Originalverpackung und ohne zusätzliche Aufkleber nehmen wir während 2 Wochen ab Auslieferung ohneBearbeitungsgebühr zurück. Für verspätete Rücksendungen bis zu 4 Wochen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (Prüfaufwand) von 20% des Nettobetrages, mindestens CHF 60.--. Anschliessend werden Rücksendungen ohne vorgängige Absprache mit René Koch AG nicht mehr akzeptiert. Versandkosten, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art. sowie auch Versand und Beförderung der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Kundenspezifisch gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen. Beanstandete Artikel müssen, sobald ein Mangel oder Defekt festgestellt wird, unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist, stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in Rechnung.
10. Ersatzgeräte
René Koch AG kann dem Kunden nach freiem Ermessen für Artikel mit einem Warenwert unter CHF 350.--, die mit einer Beanstandung oder zur Reparatur eintreffen, vorab Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.
11. Mustersendungen
Muster- und Ansichtssendungen müssen spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Versanddatum in einwandfreiem Zustand an René Koch AG retourniert werden. Sind sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns eingetroffen, stellen wir diese Artikel in Rechnung. Falls sie beschädigt sein sollten, stellen wir die Reparatur in Rechnung. René Koch AG entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie Rücksendungen nach 3 Wochen akzeptiert. Falls die Rücksendung akzeptiert wird, trägt der Kunde die mit der verspäteten Rücksendung verbundenen Kosten.
12. Restbestände
Artikel aus Lagerräumungen und gemischten Restbeständen können wir nicht zurücknehmen. Diese werden umgehend zu unserer Entlastung retourniert.
13. Haftung
Die Haftung von René Koch AG für Ansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. René Koch AG haftet nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, vergebliche Aufwendungen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.
14. Schlussbestimmungen
René Koch AG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, die im Auftrag und für Rechnung von René Koch AG tätig sind, beizuziehen (Recht zur Substitution). Der Kunde ist sich bewusst, dass René Koch AG im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) durch ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen bearbeiten wird und diese Daten zur Abwicklung des Vertrags verwendet werden. Die Personendaten des Kunden dürfen von René Koch AG insbesondere zur Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken, für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt werden. Hierfür dürfen sie auch Dritten, wie z.B. Kreditversicherungen im Ausland, zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen stellt René Koch AG durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Massnahmen die Gewährleistung des Datenschutzes sicher. Diese AGB enthalten den gesamten Vertragswillen der Parteien und ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht. Erfüllungsort, Gerichtsstand sowie vereinbarter Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der René Koch AG. René Koch AG hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.