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Datenschutz in der Videoüberwachung

Die wichtigsten Regeln

 

Datenschutz in der Videoüberwachung

Der Einsatz von Videoüberwachung muss gerechtfertigt sein. Für die Akzeptanz ist deshalb die Einhaltung gewisser Regeln zwingend. 

Nutzen und Ausnutzung

Bei der Videoüberwachung stehen sich zwei Argumente gegenüber. Auf einer Seite der Nutzen einer Überwachung, also Schutz von Personen oder Sachwerten, Aufklärung von Ereignissen oder Beobachtung von Abläufen, auf der anderen Seite der Schutz der Privatsphäre. Niemand möchte "grundlos" überwacht werden.


In der Regel wird Videoüberwachung gut akzeptiert, wenn sie offensichtlich dem Schutz von Personen oder Sachwerten dient. Es ist nachvollziehbar, dass sich Betriebe mit Überwachung beispielsweise vor finanziellen Schäden schützen möchten. Wo und wie Videoüberwachung eingesetzt wird, liegt in der Entscheidung des Betreibers.


Als Lieferant können wir bei einen unrechtsmässigen Einsatz unserer Anlagen keine Verantwortung übernehmen. In der Projektierung stehen wir jedoch beratend zur Seite, wenn es um die aktuellen Gesetze und die gängigen Regelungen geht.

Die wichtigsten Regeln

Videoüberwachung muss verhältnismässig sein. Der Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus kann ein Rechtfertigungsgrund sein. 
Eine überwachte Zone muss gekennzeichnet werden, z.B. mit einem Hinweisschild
Ein Arbeitsplatz darf nur überwacht werden, wenn er in einer sicherheitsrelevanten Zone liegt oder die Überwachung der Produktionssteuerung dient (Industrie, Tresorraum, Kasse) 
Im Privatbereich darf die Überwachung angrenzende Grundstücke nicht miterfassen (Trottoir oder Nachbars Garten). Es gibt die Möglichkeit einzelne Bereiche elektronisch abzudecken. Siehe "statische und dynamische Privatssphärenmaskierung"
Videoaufnahmen müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und vor Zugriffen durch Dritte besonders gut geschützt sein. Die Aufnahmen sind möglichst bald wieder zu löschen. Im Normalfall innert 24 Stunden. Ausnahmen bestehen falls ein Ereignis passiert oder bei einer Abwesenheit (zB. Ferien). 
Aufzeichnungen dürfen nicht zweckentfremdet werden. z.B. dürfen Diebstahlüberwachungsdaten aus einem Ladengeschäft nicht für Marketingzwecke verwendet werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich und projektbezogen zum Thema Datenschutz. Unsere Produkte bieten vielfältige Möglichkeiten und Funktionen, die konform sind zu DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung).

 

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