Nutzen und Ausnutzung
Bei der Videoüberwachung stehen sich zwei Argumente gegenüber. Auf einer Seite der Nutzen einer Überwachung, also Schutz von Personen oder Sachwerten, Aufklärung von Ereignissen oder Beobachtung von Abläufen, auf der anderen Seite der Schutz der Privatsphäre. Niemand möchte "grundlos" überwacht werden.
In der Regel wird Videoüberwachung gut akzeptiert, wenn sie offensichtlich dem Schutz von Personen oder Sachwerten dient. Es ist nachvollziehbar, dass sich Betriebe mit Überwachung beispielsweise vor finanziellen Schäden schützen möchten. Wo und wie Videoüberwachung eingesetzt wird, liegt in der Entscheidung des Betreibers.
Als Lieferant können wir bei einen unrechtsmässigen Einsatz unserer Anlagen keine Verantwortung übernehmen. In der Projektierung stehen wir jedoch beratend zur Seite, wenn es um die aktuellen Gesetze und die gängigen Regelungen geht.