Das Behindertengleichstellungsgesetz …
verlangt, dass in öffentlichen und privaten Bauten mit Publikumsverkehr sowie in grösseren Mehrfamilienhäusern der hindernisfreie Zugang und die Nutzung für alle gewährleistet ist.
Die CH-Baunorm SIA 500 für "hindernisfreie Bauten" verlangt von Ruf- und Türsprechanlagen, dass sie die wesentlichen Vorgänge akustisch und visuell signalisieren (Zwei-Sinne-Prinzip) oder per Video-Funktionen die visuelle Kommunikation ermöglichen.
Eine TC:Bus-Video-Türsprechanlage erfüllt diese Anforderungen dank hilfreichen Spezialmodulen in optimaler Form – zur Unterstützung des Besuchers und des Bewohners.
Um Menschen mit einer Behinderung die Bedienung einer Türsprechanlage zu vereinfachen, empfehlen wir folgende Ausstattungen: